Die Absätze 1, 2, 3 und 4 sind als Bestandteil jeder Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung anzusehen; jede mit diesen Absätzen nicht vereinbare Bestimmung einer solchen Klausel oder Vereinbarung ist nichtig.
五、本第
、第二
、第三
和第四
的规定,视为每
协
的
部分,此种
协
的规定,凡与其不
致的,
概无效。