Die Straftat des Verschwindenlassens gilt als in jeden zwischen Vertragsstaaten vor Inkrafttreten dieses Übereinkommens geschlossenen Auslieferungsvertrag einbezogene, der Auslieferung unterliegende Straftat.
二、 本公生效前各缔
国之
已有
任何引
,应将强迫失踪罪均视为可予引
罪行。