Jeder Vertragsstaat trifft geeignete Maßnahmen, um wegen Handlungen im Sinne des Artikels 2, die von Personen oder Personengruppen ohne Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates begangen werden, zu ermitteln und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
各缔约应采取适当措施,调查未得到
权、支持或
许的人或
造的第二条所界定的行为,并将责任人绳之以法。