Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根据本条第1款转移产占有权不影响转
人根据管辖该
产权
现行法律,就转移
该
产而对债务人或
产权
所承
何义务。