Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
本条第1款转移财产占有权不影响转让
管辖该财产权
现行法
,就转移
该财产而对债务
或让出财产权者所承担
任何义务。