Das Verhalten eines jeden Staatsorgans ist als Handlung des Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, gleichviel ob das Organ Aufgaben der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt, der Rechtsprechung oder andere Aufgaben wahrnimmt, welche Stellung es innerhalb des Staatsaufbaus einnimmt und ob es sich um ein Organ der Zentralregierung oder einer Gebietseinheit des Staates handelt.
任何国家,
论它行使立法、行政、司法或任何其他职能,
论它在国家
组织中
有何种地位,也
论它作为该国中央政府
或一领土单位
性,其行为应视为国际法所指
国家行为。